Betretungsverbot Insel im Hollerner See

Das Landratsamt Freising hat eine Verordnung zum Gemeingebrauch und zum Betretungsrecht am Hollerner See erlassen. Demnach ist das Betreten der Insel seit dem 21.07.2023 ganzjährig verboten. 

Bitte haltet euch daran. 

Die Vorstandschaft

Kommentare sind geschlossen.