Zu den Aufgaben unserer Gewässerwarte und Gewässerbetreuer gehören regelmäßige Kontrollgänge an den Gewässern. Dabei ist zu beachten, dass jedes unserer Gewässer seine Eigenheiten hat. Folglich muss auch entsprechend auf unterschiedliche Dinge geachtet werden.
Als Beispiel sei hier nun die Ilm genannt. Südlich von Geisenfeld befindet sich die Wehranlage Ainau. Hier biegt die Ilm in einem engen Bogen nach Osten ab. Das Wehr markiert den Beginn des sogenannten Flutkanals. Auch dieser Flutkanal ist Teil unseres Fischrechts.
Das Wehr ist so konzipiert, dass auch bei Niedrigwasser immer eine ausreichende Restwassermenge in den Flutkanal fließt, um Fischsterben zu verhindern. Besonders nach Hochwassern, und vor allem im Herbst, wenn die Wasserpflanzen absterben und abtreiben und viel Herbstlaub in die Ilm fällt, kann der Durchlass für die Restwassermenge am Wehr verstopfen. Wenn nun der Wasserstand unter die kritische Marke, den Überlauf, fällt, kommt kein Wasser mehr in den Flutkanal. Sauerstoffmangel und Fischsterben können die Folge sein.
Bei einem Kontrollgang im Oktober stellten unser 2. Gewässerwart, Andreas Brucklacher, und Gewässerbetreuer, Björn Fritsch, fest, dass fast kein Wasser mehr in den Flutkanal floss. Also hieß es Wathose anziehen und rein in die Ilm. Dabei wurde natürlich auch der am Wehr angeschwemmte Zivilisationsmüll und einiges an Ästen entfernt. Nach getaner Arbeit floss das Wasser wieder so, wie es sein soll.